Sie wechseln den Arbeitgeber oder verlassen das Theater/das Orchester? In diesem Fall treten Sie auch aus der Vorsorge-Stiftung aus. Alles, was sie dabei beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie das Theater bzw. das Orchester verlassen, werden Sie von uns ein Schreiben erhalten, in welchem wir sie dazu auffordern, uns mitzuteilen, was mir ihrem angesparten Kapital ("Freizügigkeitsleistung") geschehen soll.
Dafür gibt es verschiedene Optionen:
1. Option: Sie wechseln den Arbeitgeber
Sie haben bereits eine Zusage für eine neue Stelle. In diesem Fall werden wir Ihr Kapital direkt an die neue Pensionskasse überweisen. Bitte teilen Sie und die Zahlungsinformationen der neuen Pensionskasse mit.
2. Option: Sie verlassen das Theater/Orchester, haben aber noch keine neue Stelle
In diesem Fall werden wir Ihr Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Dort verbleibt das Geld so lange, bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben und es an die neue Pensionskasse überwiesen werden kann oder bis Sie ins Rentenalter kommen - in diesem Fall wird Ihnen das Geld ausbezahlt. Wenn Sie dies wünschen, eröffnen wir das Freizügigkeitskonto für Sie - wir arbeiten mit der BKB zusammen. Es steht Ihnen aber natürlich frei, selbst ein Konto bei der Bank Ihrer Wahl zu eröffnen.
Bitte beachten Sie:
Das Geld auf einem Freizügigkeitskonto kann unter bestimmten Umständen auch vor Erreichen des Rentenalters an Sie überwiesen werden. Dies z.B. für eine Wohneigentumsförderung, bei Ergreifen einer selbständigen Tätigkeit oder wenn Sie ins Ausland ziehen. Die genauen Bedingungen erläutert Ihnen die Bank, bei der Sie das Freizügigkeitskonto haben.
3. Option: Sie verlassen die Schweiz
Wenn Sie ins Ausland zeihen und die Schweiz definitiv verlassen, können Sie sich ihr Kapital bzw. einen Teil davon auszahlen lassen. Bedingung dafür ist in jedem Fall eine Bestätigung , dass Sie sich in der Schweiz abgemeldet haben.
4. Option: Sie ergreifen eine selbständige Erwerbstätigkeit
Wenn Sie sich in der Schweiz selbständig machen, besteht die Möglichkeit, sich das Kapital aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Bedingung dafür ist eine Bestätigung der AHV, dass sie als selbständig erwerbende Person angemeldet sind.
5. Option: Ihre Anstellung beim Theater/Orchester hat weniger als ein Jahr gedauert
Wenn Ihre Freizügigkeitsleistung tiefer ist als Ihr Jahresbeitrag, können Sie eine Auszahlung des Kapitals beantragen.
Sollten Sie unsicher sein, welche Option für Sie in Frage kommt bzw. die beste ist, beraten wir Sie gerne!
Hier finden Sie unsere Kontakte.
Vorsorge-Stiftung
der Theatergenossenschaft Basel
Elisabethenstrasse 16
4010 Basel