Sie treten aus der Vorsorge-Stiftung aus?

Sie wechseln den Arbeitgeber oder verlassen das Theater/das Orchester? In diesem Fall treten Sie auch aus der Vorsorge-Stiftung aus. Alles, was sie dabei beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt. 


Austritt - was nun?

Wenn Sie das Theater bzw. das Orchester verlassen, werden Sie von uns ein Schreiben erhalten, in welchem wir sie dazu auffordern, uns mitzuteilen, was mir ihrem angesparten Kapital ("Freizügigkeitsleistung") geschehen soll. 

Dafür gibt es verschiedene Optionen:

 

1. Option: Sie wechseln den Arbeitgeber

Sie haben bereits eine Zusage für eine neue Stelle. In diesem Fall werden wir Ihr Kapital direkt an die neue Pensionskasse überweisen. Bitte teilen Sie und die Zahlungsinformationen der neuen Pensionskasse mit. 

 

2. Option: Sie verlassen das Theater/Orchester, haben aber noch keine neue Stelle

In diesem Fall werden wir Ihr Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Dort verbleibt das Geld so lange, bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben und es an die neue Pensionskasse überwiesen werden kann oder bis Sie ins Rentenalter kommen - in diesem Fall wird Ihnen das Geld ausbezahlt. Wenn Sie dies wünschen, eröffnen wir das Freizügigkeitskonto für Sie - wir arbeiten mit der BKB zusammen. Es steht Ihnen aber natürlich frei, selbst ein Konto bei der Bank Ihrer Wahl zu eröffnen. 

 

Bitte beachten Sie: 

Das Geld auf einem Freizügigkeitskonto kann unter bestimmten Umständen auch vor Erreichen des Rentenalters an Sie überwiesen werden. Dies z.B. für eine Wohneigentumsförderung, bei Ergreifen einer selbständigen Tätigkeit oder wenn Sie ins Ausland ziehen. Die genauen Bedingungen erläutert Ihnen die Bank, bei der Sie das Freizügigkeitskonto haben. 

 

3. Option: Sie verlassen die Schweiz

Wenn Sie ins Ausland zeihen und die Schweiz definitiv verlassen, können Sie sich ihr Kapital bzw. einen Teil davon auszahlen lassen. Bedingung dafür ist in jedem Fall eine Bestätigung , dass Sie sich in der Schweiz abgemeldet haben. 

  • Variante 1: Ihr neuer Wohnsitz ist im EU-/EFTA-Raum: Sie können sich den Überobligatorischen Teil auszahlen lassen. Der restliche Teil Ihres Kapitals (sog. Obligatorium) muss in der Schweiz verbleiben. Dieses wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen (siehe 2. Option). 
  • Variante 2: Ihr neuer Wohnsitz liegt ausserhalb des des EU-/EFTA-Raums: Sie können sich das gesamte Kapital überweisen lassen. 

4. Option: Sie ergreifen eine selbständige Erwerbstätigkeit

Wenn Sie sich in der Schweiz selbständig machen, besteht die Möglichkeit, sich das Kapital aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Bedingung dafür ist eine Bestätigung der AHV, dass sie als selbständig erwerbende Person angemeldet sind. 

 

5. Option: Ihre Anstellung beim Theater/Orchester hat weniger als ein Jahr gedauert

Wenn Ihre Freizügigkeitsleistung tiefer ist als Ihr Jahresbeitrag, können Sie eine Auszahlung des Kapitals beantragen. 

 

Sollten Sie unsicher sein, welche Option für Sie in Frage kommt bzw. die beste ist, beraten wir Sie gerne! 

Hier finden Sie unsere Kontakte.


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Merkblatt Austritt
In diesem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vorgehen bei einem Austritt in Bezug auf Pensionskasse, Krankenkasse, Unfallversicherung etc.
2021 Theater Merkblatt Austritt.pdf
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Merkblatt vom Bundesamt für Sozialversicherungen
In diesem Merkblatt sind alle Optionen beim Austritt aus einer Pensionskasse zusammengefasst.
bsv-merkblatt-stellenwechsel-de (2).pdf
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