AHV-Reform tritt per 1.1.2024 in Kraft

Per 1.1.2024 tritt die AHV-Reform "AHV 21" in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Pensionskasse, wie z.B. die Weiterversicherung über das 65. Altersjahr hinaus. Alle Änderungen entnehmen Sie unseren Reglementen, welche ab 1.1.2024 in Kraft sind. Diese finden Sie hier.

 

Eine kurze Übersicht über alle wichtigen Änderungen finden Sie ausserdem hier


Neues Datenschutzgesetz in Kraft

Per 1.9.2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Vorsorge-Stiftung gehört in Ihrer Funktion als Pensionskasse zu den Bundesorganen, welche beim EDÖB eingetragen werden müssen. 

Die Vorsorge-Stiftung hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen und ist im EDÖB ordnungsgemäss eingetragen. Den Eintrag finden Sie hier.

Als Datenschutzbeauftragter fungiert unser Experte Boris Morf. 


Jahresrechnung 2022 genehmigt

An der Sitzung vom 18. April 2023 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2022 einstimmig genehmigt. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung stehen hier zum Download bereit. 


AHV-Revision "AHV 21" angenommen

Das Stimmvolk hat am 25. September 2022 die Reform "AHV 21" angenommen. Damit sind unter anderem folgende wesentlichen Änderungen verbunden: 

- Referenzalter 65 Jahre für alle

- Kompensations- und Übergangsbestimmungen für die Frauen der betroffenen Jahrgänge

- Teilpensionierung auch von Seiten der AHV möglich (bei der Vorsorge-Stiftung bereits jetzt möglich)

- Möglichkeit der Weiterversicherung bis zum Alter von 70 Jahren (AHV und berufliche Vorsorge)

 

Die Revision tritt per 1.1.2024 in Kraft, die gesetzliche Ausarbeitung befindet sich noch in der Vernehmlassung. 

 

 

Bitte beachten Sie: Da die genaue Umsetzung noch nicht abschliessend verabschiedet ist, ist es momentan noch nicht möglich, die Neuerungen auf dem Vorsorge-Ausweis abzubilden. 


Jahresrechnung 2021 genehmigt

An seiner Sitzung vom 26. April 2022 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2021 einstimmig genehmigt. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung mit detaillierten Angaben dazu finden sie hier

 


Neue Mitglieder des Stiftungsrats

Wir freuen uns sehr, Martin Jeger und Carina Braunschmidt als neue Mitglieder des Stiftungsrat willkommen zu heissen. Beide nehmen ihre Tätigkeit mit der nächsten Sitzung (April 2022) auf. 

 


Überarbeitung des Vorsorge-Reglements

Per 1.1.2022 nimmt die Invalidenversicherungen einige Anpassungen vor. Insbesondere werden die IV-Renten künftig gradgenau abgerechnet (nähere Informationen finden Sie hier). 

Um die Änderungen der IV nachvollziehen zu können, mussten das Vorsorge-Reglement sowie die Anhänge zum Vorsorgereglement angepasst werden. Ausserdem wurden kleinere gesetzestechnische Änderungen eingearbeitet. Auf Wunsch der Arbeitnehmervertretung im Stiftungsrat wurde ausserdem die Kürzung der Hinterlassenenrente im Falle eines Altersunterschieds von mehr als 10 Jahren gestrichen. 

Der Stiftungsrat hat die Änderungen an seiner Sitzung vom 2.11.2021 verabschiedet.

Die Änderungen treten per 1.1.2022 in Kraft. 

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Vorsorgereglement gültig ab 1.1.2022
2022 VR Theater Vorsorgereglement.pdf
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Anhang zum Vorsorge-Reglement Stammpersonal gültig ab 1.1.2022
2022 VR Theater Anhang A Stamm.pdf
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Anhang zum Vorsorge-Reglement BVG-Plan gültig ab 1.1.2022
2022 VR Theater Anhang A BVG.pdf
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Jahresrechnung 2020 genehmigt

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 und mittels des dazugehörigen Zirkulationsbeschlusses hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2020 einstimmig genehmigt. Die Bilanz, die Erfolgsrechnung sowie ein Video mit detaillierten Angaben dazu finden sie hier


Jahresrechnung 2019 genehmigt

Die Jahresrechnung 2019 wurde an der Stiftungsratssitzung vom 19.5.2020 einstimmig genehmigt. Die detaillierten Zahlen finden Sie in der Rubrik "Jahresberichte".

Aufgrund der Corona-Krise fand die Sitzung später als üblich und in besonderem Rahmen statt, damit die Auflagen des BAG eingehalten werden konnten. 


Begünstigung vom Konkubinatspartnern: Was muss ich tun?

An die Vorsorge-Stiftung wird immer wieder die Frage herangetragen, was unternommen werden muss, um sicherzustellen, dass der/die Konkubinatsparter*in im Leistungsfall auch berücksichtigt wird. 

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass ein Formular zur Anmeldung des Partners bzw. der Partnerin im Gegensatz zu anderen Pensionskassen bei uns nicht nötig ist. Die Leistungsvoraussetzungen sowie die Leistungen, die dem/der Konkubinatsparter*in zustehen, leiten sich aus dem Vorsorge-Reglement ab (siehe inbes. Art. 25). 

 

Wir haben alle Informationen dazu in einem Ausführlichen Infoschreiben für Sie zusammengestellt. Das Schreiben finden Sie hier


Jahresrechnung 2018 genehmigt

An der Sitzung vom 11.4.2019 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2018 einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung steht unter "Jahresberichte" für Sie zum Download bereit. 


Jahresrechnung 2017 genehmigt

An der Sitzung vom 25. April 2018 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2017 einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung steht unter "Jahresberichte" für Sie zum Download bereit. 


Jahresrechnung 2016 genehmigt

An der Sitzung vom 29. März 2017 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2016 einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung steht unter "Jahresberichte" für Sie zum Download bereit.


Jahresrechnung 2015 genehmigt

An seiner Sitzung vom 15.3.2016 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2015 einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung kann steht "Jahresberichte" zum Download bereit.


Jahresrechnung 2014 genehmigt

Die Jahresrechnung 2014 wurde an der Stiftungsratssitzung vom 15. April 2015 genehmigt. Die Jahresrechnung steht unter "Jahresberichte" zum Download bereit. 


Jahresrechnung 2013 genehmigt

Die Jahresrechnung 2013 wurde an der Stiftungsratssitzung vom 15. April 2014 genehmigt. Die Jahresrechnung steht unter "Jahresberichte" zum Download bereit.