Grundlagen


Stiftungszweck

Die Vorsorge-Stiftung der Theatergenossenschaft Basel ist eine Stiftung im Sinne des ZGB und des BVG. Sie bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Theatergenossenschaft Basel in Basel (Stifterin), gegebenenfalls von mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität.

 

Die Stiftung erfüllt das BVG-Obligatorium und ist im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen (Registrierung BS 279). Sie entrichtet dem Sicherheitsfonds BVG Beiträge.

 


Vorsorge

Der Vorsorgeplan basiert auf dem Beitragsprimat und richtet sich nach dem auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzten Reglement.

 

Die Altersrente wird in Prozenten des Altersguthabens (Umwandlungssatz) berechnet, das die versicherte Person bei Erreichen des Rentenalters erworben hat. Der Umwandlungssatz entspricht dem vom Bundesrat bestimmten Mindestumwandlungssatz (2008: 6,8% für Frauen und Männer mit Übergangsregelung). Anspruch auf Altersleistungen haben Versicherte, die das 64. Altersjahr (Frauen) bzw. 65. Altersjahr (Männer) vollendet haben. Gibt eine versicherte Person die Erwerbstätigkeit höchstens 5 Jahre vor Erreichen des Rücktrittsalters auf, wird die Altersrente zu diesem Zeitpunkt fällig. Der Umwandlungssatz wird aufgrund des erreichten Alters angepasst. Für die Leistungen bei Invalidität und Tod ist das rechnerische Altersguthaben massgebend.

 

Als versicherter Lohn gilt der um einen Koordinationsabzug gekürzte AHV-Jahreslohn. Er beträgt für das Stammpersonal mindestens 1/8 dieses Koordinationsabzuges. Der maximal versicherbare Lohn wird vom Arbeitgeber festgelegt und ist im Anghang zum Vorsorgereglement definiert (siehe Vorsorgepläne).